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Bürgerfahrdienst der VG Puderbach – Änderung ab 01. Dezember 2021 -
Wir fahren unsere vorwiegend älteren und hilfsbedürftigen Mitbürger/innen kostenfrei zum Einkaufen, zu Ärzten, Apotheken, Optikern, Hörgeräte-Akustikern, Banken, zum Reha-Sport, zu Physiotherapeuten, zu Seniorenheimen oder auch zum Besuch von Freunden u. Bekannten.
Nach wie vor gelten während der Corona-Pandemie gesonderte Regeln.
1.) Pro Fahrt nur eine Einzelperson, max. 2 Personen aus gleichem Hausstand
2.) während der Fahrt ist auf der Rückbank Platz zu nehmen und es ist während der Fahrt ein Mundschutz zu tragen. Ansonsten bitte Abstand halten (AHA-Regel)
3.) Wir dürfen Sie nicht befördern, wenn Sie persönlich und/oder eine Person, die mit Ihnen im Haushalt lebt, sich in Quarantäne befinden.
Sie rufen an (02684 / 858-106) und wir fahren Sie
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Dienstags innerhalb der VG Puderbach von 07:50 bis 16:40 Uhr
Fahrtwünsche am Montag davor von 14:30 bis 15:30 Uhr anmelden
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Mittwochs innerhalb der VG Puderbach und Stadt Dier Dorf *) von 08:00 bis 13:00 Uhr
Fahrtwünsche anmelden am Montag davor von 14:30 bis 15:30 Uhr
*) Nach Dierdorf keine Einkaufs-Fahrten
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Donnerstags innerhalb der VG Puderbach von 07:50 bis 16:40 Uhr
Fahrtwünsche anmelden am Mittwoch davor von 14:30 bis 15:30 Uhr
Reservierungen im Voraus sind nicht möglich. Es werden ausschließlich die dem Telefondienst übermittelten Fahrtwünsche berücksichtigt. Sonder-Regelungen vor und nach Feiertagen und/oder auch Veränderungen während der Corona-Pandemie werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt der VG Puderbach veröffentlicht.
Der Telefondienst und die Fahrdienste werden von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern organisiert und durchgeführt.
Haben Sie Fragen oder Anregungen? – Sie können uns gerne anrufen
- Verbandsgemeindeverwaltung, Herr Karl Hauck, 02684 / 858 – 200
- ehrenamtlicher Koordinator Bürgerfahrdienst, Herr Erwin Hoffmann, 02684 / 5495
oder 0171 / 97 08 689.