Aktuelles

Bei der Verbandsgemeinde Puderbach ist die Stelle der / des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters (m/w/d) neu zu besetzen.

Gesucht wird eine engagierte, kreative und verantwortungsbewusste Persönlichkeit, die in der Lage ist, die Verwaltung bürgernah und wirtschaftlich zu führen und vertrauensvoll mit den Entscheidungsgremien, den Ortsgemeinden, den örtlichen Vereinen, Verbänden, Institutionen und der heimischen Wirtschaft zusammenzuarbeiten.

Die Verbandsgemeinde besteht aus 16 Ortsgemeinden mit ca. 15.800 Einwohnern. Verwaltungssitz ist Puderbach. In der Trägerschaft befinden sich kommunale Einrichtungen wie Kindergärten, Grundschulen und zentrale Sporteinrichtungen.

Die / Der Bürgermeister/in wird am Sonntag, dem 06.04.2025, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Puderbach für die Amtszeit von acht Jahren gewählt (Urwahl).

Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin / kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 27.04.2025, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen / Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Wählbar zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister ist,

  • wer Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
  • die Gewähr dafür bietet, dass sie / er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetztes eintritt.

Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die / Der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung für Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B2 / B3 zugeordnet.

In der ersten Amtszeit wird das Amt in die Besoldungsgruppe B 2 eingestuft. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gezahlt.

Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin / Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin / Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am

Montag, dem 17.02.2025

beim Wahlleiter oder der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach

einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tage vor der Wahl in der Bürgerzeitung „Puderbach aktuell“ öffentlich bekannt macht.

Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politische Parteien und / oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und / oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und / oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.

Es wird erwartet, dass die gewählte Bewerberin / der gewählte Bewerber ihren / seinen Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Puderbach hat bzw. nimmt.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden erbeten bis zum 24. Januar 2025 (keine Ausschlussfrist) an:

Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach

Kennwort: „Bürgermeisterwahl“

z.Hd. des Wahlleiters

Hauptstraße 13

56305 Puderbach