- Online Bürgerservice
- Rathaus und Gemeinden
- Familie, Bildung und Soziales
- Ehrenamt, Wohnen und Leben
- Touristik, Freizeit und Kultur
- Wirtschaft in der Region
Personalausweis Statusabfrage
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde PuderbachSie erhalten einen Brief mit Ihrer eID. Sobald dieser Brief bei Ihnen eingetroffen ist, können Sie Ihren Personalausweis ab dem nächsten Werktag abholen.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit HauptwohnsitzRechtsgrundlage