Modernisierung von Wohnungen

  • Leistungsbeschreibung


    • Selbstgenutzte oder vermietete Wohnungen können im Rahmen der Modernisierungsförderung einen Zuschuss erhalten. Die Förderung erfolgt für Maßnahmen bis zu Gesamtkosten in Höhe von 10.000 €.



    • Maßnahmen die diesen Betrag übersteigen werden mit zinsgünstigen Krediten gefördert. Informationen und Anträge hierzu erhalten Sie bei Ihrer Hausbank.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Anträge für die Modernisirung von Wohnraum können telefonisch oder per e-mail bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach angefordert werden.

    Siehe Hinweis zum zuständigen Mitarbeiter.

     

    Förderanträge sind über die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach an die Kreisverwaltung Neuwied zu stellen.

    Zuständig bei der Kreisverwaltung Neuwied ist Herr Hirsch, Tel. 02631 803239, Fax: 803 93 239, e-mail: michael.hirsch@kreis-neuwied.de

  • Rechtsgrundlage

    Die Förderung richtet sich nach den Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz für die Modernisierung von Wohnungen.

    Eine Informationsbroschüre können Sie hier  einsehen !

    Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Finanzen. Klicken Sie hier !

  • Anträge / Formulare

    Antragsformulare zum Ausdruck erhalten Sie hier:

    Förderantrag