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Grundstücksteilung
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Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungDie behördliche Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen ist mit Anpassung des BauGB an europäisches Recht am 24. Juni 2004 entfallen (§ 19 Abs. 1 BauGB und § 20 BauGB aktuelle Fassung). § 244 Abs. 5 BauGB enthält dazu die Übergangsregelung.
Unberührt bleiben die Teilungsgenehmigungen zur Sicherung der besonderen Verfahren in Umlegungsgebieten, Sanierungsgebieten, Entwicklungsbereichen und zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen.
Der Bauherr/Grundstückseigentümer hat bei einer nicht genehmigungspflichtigen Teilung drauf zu achten, dass keine baurechtswidrigen Zustände entstehen. Er ist dafür verantwortlich, dass Bauplanungs- und Bauordnungsrecht eingehalten werden.Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde PuderbachWelche Unterlagen werden benötigt?
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Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Fabian Kaul
- Herr Markus SommerFachbereichsleiter -Fachbereich 3 Natürliche Lebenslagen und Bauen-