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Straßenreinigung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde PuderbachFür die Straßenreinigung und den Winterdienst sind die Eigentümer der an den Straßen gelegenen Grundstücke zuständig.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde PuderbachStraßenreinigungssatzung der Ortsgemeinden