Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen
Leistungsbeschreibung
Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde PuderbachFür die Straßenreinigung und den Winterdienst sind die Eigentümer der an den Straßen gelegenen Grundstücke zuständig.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde PuderbachStraßenreinigungssatzung der Ortsgemeinden