Wie hoch ist die Förderung?

  • Leistungsbeschreibung

    • Grundsätzlich werden nur Maßnahmen in anerkannten Dorferneuerungsgemeinden gefördert, die mit dem Referat "Dorferneuerung" bei der Kreisverwaltung Neuwied abgestimmt sind.
    • Eine Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn ein vollständiger, abgestimmter Förderantrag bei der Kreisverwaltung Neuwied vorliegt und ein Bewilligungsbescheid erteilt wurde.
    • Die maximale Förderhöhe beträgt, in Abhängigkeit von der jeweiligen Haushaltlage bzw. der Mittelzuweisung des Landes Rheinland-Pfalz für vorrangig zu fördernde Projekte -z.B. die Wohnraumbeschaffung- max. 30% der förderfähigen Gesamtkosten.
    • Die Kosten einer Maßnahme müssen mindestens 7.669 € betragen.
    • Eigenleistung wird bis zu maximal 30% der förderfähigen Kosten angerechnet.