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Abbuchung
Leistungsbeschreibung
Vordruck SEPA-Lastschriftmandat Werke
Einzugsermächtigung (Dienstleistung)
Zuständige Behörde: - Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
- Kreisverwaltung
Beschreibung: Nutzen Sie für die Bezahlung Ihrer Abgaben die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens. Viele Verwaltungen bieten Ihnen diese Möglichkeit und stellen im Internet Vordrucke zur Verfügung, mit denen Sie Ihre Abbuchungsaufträge erteilen können. Durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren brauchen Sie sich keine Fälligkeitstermine mehr zu merken, evtl. Mahnungen und zusätzliche Kosten entfallen, die Beträge werden korrekt von Ihrem Konto abgebucht. Sie können erteilte Einzugsermächtigungen jederzeit widerrufen. Unbegründeten Belastungen kann binnen 6 Wochen widersprochen werden.
Anträge / Formulare
Einzugsermächtigung