Kostenerstattung zum Naturschutz

Beschreibung

Bei Baumaßnahmen kommt es zu Eingriffen in Natur und Landschaft, die zuallererst möglichst vermieden werden sollten. Unvermeidbare Beeinträchtigungen werden über Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen auf sogenannten Kompensationsflächen im Baugebiet oder an anderer Stelle kompensiert. Die Gemeinde erhebt zur Deckung des Aufwandes für diese Maßnahmen einen Kostenerstattungsbetrag, sofern diese Ausgleichsmaßnahmen nicht direkt auf dem ursprünglichen Baugrundstück vorgenommen werden können.


Zuständige Mitarbeitende