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Bauvorbescheid und Baugenehmigung
Beschreibung
Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig, sofern diese nicht baugenehmigungsfrei sind. Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann eine Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung für eine verbindliche Vorentscheidung gestellt werden. Der daraus folgende Vorbescheid bindet die Bauverwaltung für einen Zeitraum von drei Jahren. Es besteht die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand von Bauanträgen über das Elektronische Bau- und Genehmigungsverfahren abzufragen.
Formulare
- Antrag auf Bauvorbescheid
- Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen (DIN A4)
- Bauantrag
- Bauantrag Werbeanlage
- Baubeschreibung Anlagen Heizöl
- Baubeschreibung Anlagen zur Lagerung von Flüssiggas
- Baubeschreibung Feuerungsanlagen (DIN A4)
- Baubeschreibung Gebäude
- Betriebsbeschreibung
- Erklärung Schallschutznachweis
- Erklärung Standsicherheitsnachweis
- Erklärung Wärmeschutznachweis
- Fachunternehmerbescheinigung