Baulastenverzeichnis

Beschreibung

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.


Zuständige Mitarbeitende