Kampfmittelprüfung und -beseitigung

Beschreibung

Kampfmittel sind Gegenstände bzw. Teile von diesen, die ehemals zur Kriegsführung bestimmt waren oder noch bestimmt sind. Hierzu zählen unter anderem Bombern, Minen oder Granaten aus den beiden Weltkriegen. Zur ordnungsmäßigen Prüfung bzw. Beseitigung dieser Gegenstände muss ihr Auffinden unverzüglich an das zuständige Ordnungsamt bzw. die Polizei gemeldet werden. Diese ordnen dann die fachkundige Räumung der Kampfmittel durch Experten an.