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Negativzeugnis über gemeindliches Vorkaufsrecht
Beschreibung
Der Käufer eines Grundstücks hat gegenüber dem Grundbuchamt unter anderem nachzuweisen, dass für das Grundstück kein gemeindliches Vorkaufsrecht existiert oder es nicht ausgeübt wird, bevor der Eintrag in das Grundbuch vollzogen werden kann. Dazu zeigen die Vertragsparteien der Gemeinde den Verkauf eines Grundstückes an, sodass die Gemeinde prüfen kann, ob sie ein Vorkaufsrecht hat und ob sie dieses wahrnehmen will. Besteht kein Vorkaufsrecht oder soll es nicht ausgeübt werden, erteilt die Gemeinde ein Negativzeugnis.