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Erschließungsbeitrag und Anliegerbescheinigung
Beschreibung
Damit eine Fläche als Baugebiet genutzt werden kann, wird diese erschlossen. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie Straßen und Wege. Bei der Widmung einer Straße wird öffentlich bekannt gegeben, dass die Straße als öffentlich gilt. Bei der Einziehung einer Straße wird öffentlich bekannt gegeben, dass die Straße ihre Eigenschaft als öffentliche Straße für andere Nutzungszwecke wieder verliert. Anliegerbescheinigungen geben Auskunft über eine eventuelle Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg.
Leistungen
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Markus SommerFachbereichsleiter -Fachbereich 3 Natürliche Lebenslagen und Bauen-