Anschluss an die öffentliche Versorgung

Beschreibung

Es ist Pflicht der kommunalen Selbstverwaltung, Anwohnern einen Anschluss an die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu gewährleisten und diesen zu betreiben. Die Ausführung dieser Aufgabe wird grundsätzlich durch einen Zusammenschluss von Kommunen in Zweckverbände organisiert oder durch privatrechtliche Dienstleister wie den Berliner Wasserbetrieben übernommen. Kommunenspezifisch gibt es ggf. separate Dienstleister für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Es ist außerdem Pflicht der kommunalen Selbstverwaltung, Anwohnern einen Anschluss an die Strom- und Gasnetze zu gewährleisten – neben den kommunal beauftragten Dienstleistern kann diese Aufgabe auch durch von der Kommune unabhängig agierende Privatdienstleister angeboten werden. Der Betrieb von Strom- und Gasnetzen liegt außerhalb der Pflichten der kommunalen Selbstverwaltung.