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Gleichstellung
Die Gleichstellungsbeauftragte
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt "
- so lautet seit 1949 der Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes.
Die Wirklichkeit zeigt jedoch . . .
- Frauen sind überwiegend der Doppelbelastung von Berufstätigkeit und Familienarbeit ausgesetzt
- Mädchen haben trotz besserer Schulabschlüsse schlechtere Ausbildungschancen
- Frauen haben geringere Aufstiegschancen im Beruf
- Frauen sind in öffentlichen und politischen Entscheidungspositionen unterrepräsentiert
- Frauen sind überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit und Altersarmut betroffen
- Frauen und Mädchen sind häufiger von körperlicher und seelischer Gewalt bedroht.
Deshalb ist es die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten . . .
sich für alle Frauen innerhalb und außerhalb der Verbandsgemeinde Puderbach
einzusetzen und gemeinsam mit Frauen und Männern Lösungsmöglichkeiten zu
entwickeln, die zu einer tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und
Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen beitragen.
Wenn Sie
- Informationen und Auskünfte benötigen
- sich beruflich weiterbilden oder in den Beruf zurückkehren möchten
- Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte brauchen
- Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Frauen und Männern in unserer Verbandsgemeinde haben
. . . wenden Sie sich persönlich oder telefonisch an mich oder senden Sie mir Ihr Anliegen per e-Mail.
Alle Informationen und Anliegen werden
selbstverständlich vertraulich behandelt!
Kostenloses Informationsmaterial erhalten Sie im Erdgeschoss des Rathauses in Puderbach.