Fundbüro
Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.
Aufbewahrung und Versteigerung:
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
FUNDSACHEN
Der/die Eigentümer*in wird gebeten, sich beim Fundbüro der Verbandsgemeinde Puderbach,
Frau Weber, Tel.: 02684 / 858-207, cordula.weber@puderbach.de, zu melden.
20.01.2025
Fundsachen KW 4
- 1 Ring, Fundort: Udert
- 1 Deutschland Ticket der Verkehrsbetriebe Koblenz, Fundort: Steimel
13.01.2025
Fundsachen vom Weihnachtsmarkt in Hanroth:
- 1 Puppe
- 1 Paar Handschuhe
- 1 Freundschaftsbuch
25.12.2024
Am 25.12.2024 wurde in Dernbach eine schwarz-weiße Katze gefunden.
24.12.2024
Am 24.12.2024 wurde in Dürrholz OT Werlenbach in der Bergstraße ein Schäferhund-Mix gefunden.
16.12.2024
Fundsachen vom Puderbacher Weihnachtsmarkt 14./15.12.2024
- 1 Paar Handschuhe
- 1 Kindermütze
- 1 Loopschal, Paw Patrol
- 1Damen-Tuch