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Fundbüro / Fundtiere

Fundbüro / Fundtiere

Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt. Aufbewahrung und Versteigerung: Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Der/die Eigentümer*in wird gebeten, sich beim Fundbüro der Verbandsgemeinde Puderbach, Frau Weber, Tel.: 02684 /858-207, cordula.weber@puderbach.de, zu melden.

Fundbüro

27.01.2025

Fundsachen KW 5

  • 3 Schlüssel, Fundort: Nähe Urbacher Wald

20.01.2025

Fundsachen KW 4

  • 1 Ring, Fundort: Udert

13.01.2025

Fundsachen vom Weihnachtsmarkt in Hanroth:

  • 1 Puppe
  • 1 Paar Handschuhe
  • 1 Freundschaftsbuch

16.12.2024

Fundsachen vom Puderbacher Weihnachtsmarkt 14./15.12.2024

  • 1 Paar Handschuhe
  • 1 Kindermütze
  • 1 Loopschal, Paw Patrol
  • 1Damen-Tuch

Fundtiere

26.01.2025

Layout 4

25.12.2024

Layout 4

24.12.2024

Layout 4

Kontakt

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