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Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge gem. § 10a KAG
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge gem. § 10a KAG
Puderbach, im Februar 2021
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Puderbach,
die Ortsgemeinderäte Puderbach und Dürrholz haben im Jahre 2020 beschlossen, Straßenausbaumaßnahmen in ihren Ortsgemeinden über einen sogenannten wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag (wkB) abzurechnen.
Der wkB ist keine Erfindung unserer Verbandsgemeinde, sondern kommt bisher bereits in rund 45% der rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden – Tendenz steigend - zur Anwendung (u.a. Puderbach, Rengsdorf, Unkel, Bad Hönningen, Bendorf, Niederahr usw.). Das Land hat mit Gesetz vom 5. Mai 2020 nunmehr die grundsätzliche, flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages verpflichtend beschlossen und damit den einmaligen Ausbaubeitrag zum 1. Januar 2024 abgeschafft.
Somit wird Zug um Zug auch in den anderen Ortsgemeinden unserer Verbandsgemeinde eine Systemumstellung erfolgen müssen. Leider ist es in der derzeitigen Situation nicht möglich, Sie in einer ursprünglich geplanten Bürgerversammlung über die Änderungen persönlich zu informieren. Von daher möchten wir Ihnen auf diesem Weg einige Ausführungen zu dem neuen Beitragssystem zukommen lassen.
„Straßenausbau“ heißt: die Erneuerung, Verbesserung, Umbau und Erweiterung einer bereits erstmalig und endgültig hergestellten Erschließungsanlage (=fertig hergestellte Straße). Die erstmalige Herstellung (= Erschließung einer Straße) ist hiervon also nicht berührt. Diese Erschließungskosten müssen weiterhin von den betreffenden Grundstückeigentümern einer neuen Straße und der Ortsgemeinde (10 % Anteil der Ortsgemeinde lt. gesetzlicher Vorgabe) bezahlt werden. Bisher mussten immer die Ortsgemeinde und die Eigentümer, der an der betreffenden Straße liegenden Grundstücke, einen Ausbau alleine bezahlen (einmalige Straßenausbaubeiträge). In Zukunft werden neben der Ortsgemeinde alle beitragspflichtigen Grundstückseigentümer aus dem gesamten Ortsgebiet für Straßenausbaumaßnahmen herangezogen, da ja auch alle die jeweilige Straße nutzen (können). Der Begriff „wiederkehrender Beitrag“ ist hier allerdings etwas missverständlich, denn er bedeutet nicht, dass er jedes Jahr bezahlt werden muss. Er muss nur dann bezahlt werden, wenn eine Straße in unserem Ort erneuert oder verbessert wird und zwar wie gesagt nur von denjenigen, die Grundstückseigentümer sind. Die neue Form der Abrechnung ist also keine „Spardose“ für die Ortsgemeinde! Vielmehr wird die vielfach als unzumutbar empfundene hohe Belastung durch Einmalbeiträge (erfahrungsgemäß im 4-5stelligen Bereich) jetzt auf viele Schultern verteilt, indem sich alle beitragspflichtigen Anlieger der Abrechnungseinheit solidarisch an den Kosten des Straßenausbaus beteiligen. Die evtl. Sorge, dass nun jedes Jahr viele Straßen ausgebaut und erneuert werden und damit wiederum hohe Belastungen auf die Bürger zukommen, ist sicherlich unbegründet. Die Ortsgemeinde muss weiterhin den Gemeindeanteil aufbringen und auch für ihre beitragspflichtigen Grundstücke WKB bezahlen, was eine erhebliche Belastung für den Gemeindehaushalt darstellt. Darüber hinaus ist nicht zuletzt wegen der allgemeinen Haushaltssituation ein sparsamer Umgang mit den Geldern angesagt. Wie bisher sind Unterhaltungsmaßnahmen wie „Flicken von Schlaglöchern“, Beseitigung von Frostschäden, Reparaturen an Gehwegen oder der Straßenbeleuchtung von der Ortsgemeinde zu tragen.
Zur näheren Erläuterung des Ganzen haben wir Ihnen hier weitere Informationen (bspw. „Verschonung“ von Grundstücken, Berechnung der beitragspflichtigen Fläche usw.) zu diesem Thema aufgeführt, mit den wichtigsten Fragen rund um den wkB und den dazugehörigen Antworten.
Ebenfalls bekommen Sie gerne Auskunft bei dem Ortsbürgermeister oder den Beigeordneten der Ortsgemeinde, die die Umstellung bereits vorgenommen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Mendel, Verbandsbürgermeister