Elektronische Kommunikation:
Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Die Verbandsgemeinde Puderbach bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.
Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) mit den Grundsätzen der elektronischen Kommunikation, welche nur für die Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Puderbach und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörde etc.) gelten.
Haftung und Aktualisierung:
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